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Allgemeines zur Bewerbung Teil 2


29 Mrz

Allgemeines zur Bewerbung:

Was sind nun die üblichen Bewerbungsunterlagen:
- ein Bewerbungsschreiben  
- einen Lebenslauf          (Erläuterung in einem späteren Blog)
- ein Lichtbild             (Erläuterung in einem späteren Blog)
- und Nachweise Ihrer bisherigen Leistungen   (Erläuterung in einem späteren Blog)

Nun zum ersten Punkt dem Bewerbungsschreiben:
Dieser ist wiederum unterteilt in:
- der äusseren Form   (im vorherigen Blog)
- dem Inhalt    
- und dem Stil   (Erläuterung in einem späteren Blog)
Nun zum Bewerbungsschreiben – der Inhalt:
Der Inhalt sollte sachlich sein, natürlich wahrheitsgetreu und nicht in die Länge gezogen sein.

Der Inhalt unterscheidet sich wiederum in:
- die Einleitung
- Begründung Ihrer besonderen Eignung
- evtl. Motivierung des Stellenwechsels
- der Gehaltsanspruch (nur wenn verlangt, sonst nicht)
- der mögliche Eintrittstermin
- der Vorstellungstermin
- die Referenzen
- die abschliessenden Worte
Als erstes nun zur Einleitung:
Die Einleitung sollte darstellen, warum Sie sich bewerben (zum Beilspiel: Ihre Anzeige vom .. hat mich angesprochen. .., oder Sie suchen einen …).

jetzt zur Begründung Ihrer besonderen Eignung:
Hierin sollten Sie begründen, warum gerade Sie besonders für die entsprechende Stelle geeignet wären. Sie können dabei besondere Kenntnisse, Erfahrungen usw. anführen. Und natürlich sollten Sie hierbei wieder die AIDA-Regel (Erklärung im letzten Blog) beachten. Das in der Begründung sollte enthalten sein, was das Unternehmen von Ihnen verlangt und was Sie dem Unternehmen bieten können. Seien Sie dabei aber auf keinen Fall aufdringlich, sondern bleiben Sie dabei ganz sachlich. Und ganz wichtig ist wiederum (wie in einem früheren Blog bereits angeführt), daß Sie keine Selbstverständlichkeiten (zum Beispiel PC-Kenntnisse) anführen.

jetzt zur Motivierung des Stellenwechsels:
Die Motivierung des Stellenwechsels ist natürlich nur dann anzuführen, wenn Sie tatsächlich die Stelle wechseln möchten. Wenn es Ihre erste Arbeitsstelle ist, dann ist dieser Punkt natürlich nicht anzuführen. Bei der Motivation für den Stellenwechsel sollten Sie ausserdem auf keinen Fall über die letzte Firma schlecht reden. Positive Begründungen könnten zum Beispiel sein (Ich suche eine neue Verantwortung, möchte meine Kenntnisse erweitern, suche Aufstiegsmöglichkeiten, nahegelegener Wohnort, usw.).

jetzt zum Gehaltsanspruch:
Wie obig schon erwähnt, sollten Sie diesen nur dann anführen, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Ansonsten lassen Sie diesen Punkt einfach entfallen. Bei der Gehaltsvorstellung können folgende Schwierigkeiten auftreten. Ersten Sie verlangen zuviel, oder Sie verlangen zuwenig. Wenn Sie zuviel verlangen, kann das Unternehmen eine Anstellung von vornherein schon ausschliessen. Verlangen Sie zuwenig, könnte es sein, dass Sie sich zu billig verkaufen, und dadurch Ihre Fähigkeiten abwerten. Am besten informieren Sie sich bei allgemeinen Stellen (zum Beispiel im Internet) über die branchen üblichen Gehaltseinstufungen.

nun zum möglichen Eintrittstermin:
Dieser wird von vielen Unternehmen verlangt, andere hingegen bestehen nicht darauf. Üblich ist es, dass der Eintrittstermin mit der nächstmöglichen Kündigungsfrist zusammenfällt. Es kann aber auch vorkommen, das Firmen den oder die neue(n) Mitarbeiter(in) schon früher benötigen. Wenn Sie derzeit arbeitslos sind, ist dies wahrscheinlich kein Problem. Sollten Sie aber noch bei der vorherigen Firma beschäftigt sein, müssen Sie möglicherweise eine Kompromiss finden. Das könnte sein, dass mit Ihrem vorigen Chef eine Lösung finden, dass Sie bereits früher austreten können, oder Sie müssen den neuen Arbeitgeber bitten, etwas später mit der Tätigkeit beginnen zu können. Dies ist jedoch nicht immer möglich.

nun zum Vorstellungstermin:
Zeitangaben betreffend des möglichen Vorstellungstermins sollten Sie nur dann anführen, wenn es bei Ihnen zum Beispiel nur an bestimmten Tagen oder Zeiten möglich ist. Es ist auch heutzutage durchaus nicht mehr ünhöflich, dies anzugeben. Wenn Sie keinen passenden Termin angeben, dann geht das Unternehmen zumeist davon aus, dass bei Ihnen jederzeit möglich ist.

nun zu den Referenzen:
Die Referenzen können entweder Personen sein, die ein bestimmtes (erwünscht ist ein prositives) Urteil oder Meinung über Sie abgeben können. Es können aber auch Projekt oder entsprechende Vorhaben sein, die Sie durchgeführt haben. Die Ansprechperson, die Sie als Referenz angeben, sollte natürlich auch für diese Meinungsabgabe befugt sein (eine Urlaubsbekanntschaft wäre nicht geeignet). Verwenden Sie auch nicht zuviele Referenzen. Dies könnte aufdringlich wirken.

jetzt zu den abschliessenden Worten:
Die abschliessenden Worte sollten nicht blass und auch nicht nichtssagend sein. Und vermeiden Sie auch Sätze wie “Ich erwarte Ihre baldige Antwort” oder “Ich hoffe schon jetzt auf eine positive Zusammenarbeit” usw. Sondern bleiben Sie dabei wiederum sachlich und vorallem auch höflich.

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserem Blog unter http://thinder.net/bewerbung , sowie in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki sind Sie herzlich Willkommen.

Die Bewerbung-Lebenslauf-Bewerbungsmappe


19 Mrz

In diesem Blog geht es um das Thema 2  (die Bewerbung):

II.) Die Bewerbung: 

1.) das Bewerbungsschreiben:

1a.) der äußere Rahmen:

1b.) der Inhalt:

1c.) der Stil:

2.) der Lebenslauf:

2a.) Lebenslauf in Stichworten

2b.) der ausführliche Lebenslauf

2c.) das Lichtbild

3.) die Leistungsnachweise:

4.) die Bewerbungsmappe

5.) Bewerbung ohne Unterlagen:

II.) Die Bewerbung:

In diesem Abschnitt geht es vor allem um die schriftliche Bewerbung, da dies trotz anderer Bewerbungsformen immer noch am häufigsten angewendet wird. 

1.) das Bewerbungsschreiben:

Das Bewerbungsschreiben sollte natürlich alles beinhalten, was dazu gehört. 
1a.) der äußere Rahmen:

Zur äußeren Form gehört zum einen

-   die Form: sollte sauber, modern aber nicht übertrieben  sein

-         das Papier: es sollte auf jeden Fall weiß sein. Auf keinen Fall knallige Farben. Die Größe sollte unbedingt A4 sein. Außerdem sollten am Papier keine Änderungen (z.B. Radierungen, Korrekturband, usw.) erkennbar sein.

-         Der Briefkopf: dieser sollte dem Leser sagen, wer sich an Ihn/Sie  wendet, wo Sie wohnen und wann Sie den Brief versendet haben. Als Absender sollte auch kein Spitzname angegeben werden, sondern immer Ihr ganzer Name.

-         Die Anschrift: diese ist genormt und sollte nach folgendem Muster ausgeführt werden.

                                   Z.B.: Hoechst AG

                                            An Personalabteilung

                                           Musterstrasse 10

                                           1012 Wien

-         Der Betreff: der Betreff sollte wenn möglich eine und maximal 2 Zeilen lang sein. Das Wort Betreff wird in modernen Briefen auch vielmals weg gelassen. Der Betreff könnte z.B. lauten „Bewerbung als Elektroninstallateur“ oder bei Anzeigen in Zeitschriften die Inseratnummer beinhalten.

-         Die Grußformel: häufig wird hierbei „mit freundlichen Grüßen“ verwendet. Die Grußformel „Hochachtungsvoll“ sollte eher vermieden werden. Außerdem sollte die Grußformel gemäß DIN 5008 am linken Rand stehen.

-         Der Anlagenvermerk: Dieser sagt dem Leser, wie viele Seiten angefügt sind. Dieser könnte z.B. so aussehen

Anlagen

Lebenslauf mit Lichtbild

3 Zeugniskopien

1b.) der Inhalt:

Und nun kommen wir zum Inhalt. Es gibt hierbei 3 Schlüsselwörter: sachlich – wahr – nicht langatmig.

Als erstes sollte eine kurze Einleitung stehen und eine Beziehung herstellen.
Weitere wichtige Punkte, die eine Bewerbung beinhalten soll, sind

-         Begründung Ihrer besonderen Eignung: das können z.B. besondere Vorraussetzungen, evtl. Berufserfahrung, Begabungen, abgelegte Prüfungen, usw. sein.

-         Die Motivierung für den Stellenwechsel: Was Sie dazu bewegt hat. Es sollten aber auf keinen Fall schlecht Punkte des ehemaligen Arbeitgebers angeführt werden.

-         Gehaltsanspruch: dieser sollte nur angegeben werden, wenn dieser im Inserat verlangt wird. Hierbei können 2 Fehler entstehen. Entweder Sie verlangen zuviel oder zuwenig. Dabei ist es hilfreich, entsprechende Werte zu finden die in der betreffenden Branche ortsüblich sind.

-         Der Eintrittstermin: Dieser sollte aussagen, wenn Ihr evtl. neuer Chef mit Ihrem Arbeitsbeginn rechnen kann.

-         Der Vorstellungstermin: es ist durchaus nicht unhöflich, wenn Sie Termin oder Zeiten angeben, zu denen es Ihnen passend wäre.

-         Referenzen: diese können entweder Projekte sein, an denen Sie gearbeitet haben oder auch Personen, für die Sie tätig waren.

1c.) der Stil:

Ganz wichtiger Punkt ist, dass man sogenannte Floskeln vermeiden sollte. Außerdem sollten nachfolgende Regeln beachtet werden:

-         Schreiben Sie kurze Sätze

-         Drücken Sie sich exakt aus

-         Meiden Sie Modewörter

-         Vermeiden Sie Phrasen z.B. Sie dürfen versichert sein,…

-         Keine Flickwörter wie z.B. durchaus, gewiss, irgendwie

-         Keine Übertreibungen:

-         Wiederholen Sie Wörter nur, wenn Sie etwas betonen wollen

-         Verwenden Sie Fremdwörter nur, wenn diese sich nicht vermeiden lassen

2.) der Lebenslauf:
Aufgabe des Lebenslaufes ist es Ihren Werdegang zu beschreiben. 

2a.) Lebenslauf in Stichworten

Zu den Stichwörtern gehören,

-         Name (zuerst den Familiennamen und danach Ihren Vornamen)

-         Geburtsdatum

-         Staatsangehörigkeit

-         Familienstand (z.B. verheiratet, ledig, geschieden, usw.)

-         Kinder

-         Schulbildung, Ausbildung, evtl. Studium

-         Berufstätigkeit

-         Fortbildung: z.B. Kurse, abgelegte Prüfungen, …

Nicht in den Lebenslauf gehören

-         Körpergröße (außer bei Models)

-         Gesundheitszustand

-         Glaubensbekenntnis

-         Vermögensverhältnisse

-         Körperliche Gebrechen

-         Nebentätigkeiten

2b.) der ausführliche Lebenslauf

Dieser beinhaltet grundsätzlich die gleichen Punkte wie der Lebenslauf in Stichworten, nur das diese ausführlicher in Sätzen verpackt werden. 

Einige Firmen verlangen auch einen handschriftlichen Lebenslauf. Dieser ist dementsprechend zu erstellen.

2c.) das Lichtbild

Das Lichtbild sollte

-         natürlich sein

-         neueren Datums

-         das positive hervorheben

-         kein Ganzfoto

-         kein Situationsfoto (z.B. Sie vor der Kirche)

3.) die Leistungsnachweise:

Diese sind zum Beispiel Zeugnisse (Arbeits- und Schulzeugnisse), Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Fortbildung, Ihre derzeitige Tätigkeit, evtl. Arbeitsproben, usw.

4.) die Bewerbungsmappe

Die Bewerbungsmappe hat einerseits den positiven Effekt, dass die Bewerbungsunterlagen nicht lose in einem Kuvert liegen, und andererseits den Empfänger beeindrucken sollen.

Die Bewerbungsunterlagen sollten folgende Reihenfolge haben:

-         Bewerbungsschreiben

-        Lebenslauf

-        Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstiges

-        Arbeitsproben

Wichtig zu beachten ist auch, in Ihren Bewerbungsunterlagen keine Rechtschreibfehler vorhanden sein sollten, keine ausgebesserten Tippfehler erkennbar sein sollten, dass Sie jedes Blatt nur auf der Vorderseite beschreiben und dass Sie das Briefkuvert ausreichend frankieren. 
5.) Bewerbung ohne Unterlagen:

Dazu gehören zum Beispiel die Kurzbewerbung (nur Bewerbungsschreiben), die Bewerbung in der eigenen Firma, oder die Online-Bewerbung im Internet.

Abschluss:  auch diese Punkte können von der vollautomatischen Bewerbungssoftware “JobThinder” übernommen werden (kostenlose Testversion unter http://schoenberg.co.at/jobthinder oder unter http://thinder.net )
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserer Blog unter http://thinder.net/bewerbung , sowie in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki sind Sie herzlich Willkommen.

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