Allgemeines zur Bewerbung:
Was sind nun die üblichen Bewerbungsunterlagen:
- ein Bewerbungsschreiben
- einen Lebenslauf (Erläuterung in einem späteren Blog)
- ein Lichtbild (Erläuterung in einem späteren Blog)
- und Nachweise Ihrer bisherigen Leistungen (Erläuterung in einem späteren Blog)
Nun zum ersten Punkt dem Bewerbungsschreiben:
Dieser ist wiederum unterteilt in:
- der äusseren Form (im vorherigen Blog)
- dem Inhalt
- und dem Stil (Erläuterung in einem späteren Blog)
Nun zum Bewerbungsschreiben – der Inhalt:
Der Inhalt sollte sachlich sein, natürlich wahrheitsgetreu und nicht in die Länge gezogen sein.
Der Inhalt unterscheidet sich wiederum in:
- die Einleitung
- Begründung Ihrer besonderen Eignung
- evtl. Motivierung des Stellenwechsels
- der Gehaltsanspruch (nur wenn verlangt, sonst nicht)
- der mögliche Eintrittstermin
- der Vorstellungstermin
- die Referenzen
- die abschliessenden Worte
Als erstes nun zur Einleitung:
Die Einleitung sollte darstellen, warum Sie sich bewerben (zum Beilspiel: Ihre Anzeige vom .. hat mich angesprochen. .., oder Sie suchen einen …).
jetzt zur Begründung Ihrer besonderen Eignung:
Hierin sollten Sie begründen, warum gerade Sie besonders für die entsprechende Stelle geeignet wären. Sie können dabei besondere Kenntnisse, Erfahrungen usw. anführen. Und natürlich sollten Sie hierbei wieder die AIDA-Regel (Erklärung im letzten Blog) beachten. Das in der Begründung sollte enthalten sein, was das Unternehmen von Ihnen verlangt und was Sie dem Unternehmen bieten können. Seien Sie dabei aber auf keinen Fall aufdringlich, sondern bleiben Sie dabei ganz sachlich. Und ganz wichtig ist wiederum (wie in einem früheren Blog bereits angeführt), daß Sie keine Selbstverständlichkeiten (zum Beispiel PC-Kenntnisse) anführen.
jetzt zur Motivierung des Stellenwechsels:
Die Motivierung des Stellenwechsels ist natürlich nur dann anzuführen, wenn Sie tatsächlich die Stelle wechseln möchten. Wenn es Ihre erste Arbeitsstelle ist, dann ist dieser Punkt natürlich nicht anzuführen. Bei der Motivation für den Stellenwechsel sollten Sie ausserdem auf keinen Fall über die letzte Firma schlecht reden. Positive Begründungen könnten zum Beispiel sein (Ich suche eine neue Verantwortung, möchte meine Kenntnisse erweitern, suche Aufstiegsmöglichkeiten, nahegelegener Wohnort, usw.).
jetzt zum Gehaltsanspruch:
Wie obig schon erwähnt, sollten Sie diesen nur dann anführen, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Ansonsten lassen Sie diesen Punkt einfach entfallen. Bei der Gehaltsvorstellung können folgende Schwierigkeiten auftreten. Ersten Sie verlangen zuviel, oder Sie verlangen zuwenig. Wenn Sie zuviel verlangen, kann das Unternehmen eine Anstellung von vornherein schon ausschliessen. Verlangen Sie zuwenig, könnte es sein, dass Sie sich zu billig verkaufen, und dadurch Ihre Fähigkeiten abwerten. Am besten informieren Sie sich bei allgemeinen Stellen (zum Beispiel im Internet) über die branchen üblichen Gehaltseinstufungen.
nun zum möglichen Eintrittstermin:
Dieser wird von vielen Unternehmen verlangt, andere hingegen bestehen nicht darauf. Üblich ist es, dass der Eintrittstermin mit der nächstmöglichen Kündigungsfrist zusammenfällt. Es kann aber auch vorkommen, das Firmen den oder die neue(n) Mitarbeiter(in) schon früher benötigen. Wenn Sie derzeit arbeitslos sind, ist dies wahrscheinlich kein Problem. Sollten Sie aber noch bei der vorherigen Firma beschäftigt sein, müssen Sie möglicherweise eine Kompromiss finden. Das könnte sein, dass mit Ihrem vorigen Chef eine Lösung finden, dass Sie bereits früher austreten können, oder Sie müssen den neuen Arbeitgeber bitten, etwas später mit der Tätigkeit beginnen zu können. Dies ist jedoch nicht immer möglich.
nun zum Vorstellungstermin:
Zeitangaben betreffend des möglichen Vorstellungstermins sollten Sie nur dann anführen, wenn es bei Ihnen zum Beispiel nur an bestimmten Tagen oder Zeiten möglich ist. Es ist auch heutzutage durchaus nicht mehr ünhöflich, dies anzugeben. Wenn Sie keinen passenden Termin angeben, dann geht das Unternehmen zumeist davon aus, dass bei Ihnen jederzeit möglich ist.
nun zu den Referenzen:
Die Referenzen können entweder Personen sein, die ein bestimmtes (erwünscht ist ein prositives) Urteil oder Meinung über Sie abgeben können. Es können aber auch Projekt oder entsprechende Vorhaben sein, die Sie durchgeführt haben. Die Ansprechperson, die Sie als Referenz angeben, sollte natürlich auch für diese Meinungsabgabe befugt sein (eine Urlaubsbekanntschaft wäre nicht geeignet). Verwenden Sie auch nicht zuviele Referenzen. Dies könnte aufdringlich wirken.
jetzt zu den abschliessenden Worten:
Die abschliessenden Worte sollten nicht blass und auch nicht nichtssagend sein. Und vermeiden Sie auch Sätze wie “Ich erwarte Ihre baldige Antwort” oder “Ich hoffe schon jetzt auf eine positive Zusammenarbeit” usw. Sondern bleiben Sie dabei wiederum sachlich und vorallem auch höflich.
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!
Ihr JobThinder-Team
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