Die Leistungsnachweise:
Die Leistungsnachweise sollen die erhaltenen Ausbildungen, die erbrachten Leistungen, usw. nachweisen und darstellen. Diese zeigen nicht nur das Sie die Leistungen erbracht haben, sondern auch wie Sie diese gemeistert haben.
1.) Zeugnisse:
Betreffend Zeugnisse gibt es natürlich unterschiedliche Meinungen. Von vielen werden Zeugnisse sehr hoch bewertet, von anderen hingegen werden diese weniger beachtet. Wenn bei einer Bewerbung Zeugnisse verlangt werden, so beinhalten diese zumeist die Schulzeugnisse, Zeugnisse über die Berufsausbildung bzw. über die Ausbildung an höheren berufsbildenden Schulen, Zeugnisse über die Berufstätigkeiten und Zeugnisse über zusätzliche Fortbildungsmassnahmen. Bei der Erstellung der Bewerbungsmappe sollte die Reihenfolge auch wie vorhin beschrieben sein. Wichtig ist noch, dass Sie nach Möglichkeit nur Kopien und keine Originale beilegen.
Wenn Sie nach der Schulausbildung (Pflichtschule) sofort ins Berufsleben eingestiegen sind, dann genügen die Zeugnisse der Schulausbildung, sowie der Berufschulzeugnisse.
Wenn Sie eine Berufsausbildung absolviert haben, dann legen Sie zusätzlich die Zeugnisse der Lehrabschlussprüfung bei, bzw. wenn Sie eine weiterbildende Schule besucht haben, dann auch diese Zeugnisse beilegen. Bei einem Studiumabschluss natürlich auch diese Zeugnisse hinzufügen.
Die Zeugnisse aus Ihrer Berufstätigkeiten sollten lückenlos vorgelegt werden. Ausser wenn Sie eine Tätigkeit in einem berufsfremden Bereich durchgeführt haben, so können Sie dieses unter Umständen weglassen. Ist allerdings ein Zeugnis einmal nicht so gut ausgefallen, so sollten Sie dieses trotzdem beilegen. Sie sollten sich hierbei aber entsprechend auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten, da Sie möglicherweise darauf angesprochen werden.
Zum Thema Fortbildung sollten Sie alle im Lebenslauf erwähnten Fortbildungen auch durch Zeugnisse belegen können. Egal ob es Sprachkurse waren oder ähnliches, zu allem ein Zeugnis beilegen. Fortbildungen sind nicht nur eine Leistungsdarstellung, sondern auch ein Zeichen von Fleiss und Ehrgeiz.
Wenn Sie einen Jobwechsel planen, dann werden Sie vermutlich über die derzeitige Tätigkeit noch kein Leistungszeugnis haben. Sofern Sie aber Ihren derzeitigen Arbeitgeber bereits über den geplanten Jobwechsel informiert haben, oder Sie bereits gekündigt worden sind, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie ein Zwischenzeugnis ausgestellt bekommen. Ein anderer Fall kann es noch sein, wenn Sie eine bestimmte Zeit selbständig gewesen sind. Ein selbst ausgestelltes Zeugnis macht natürlich wenig Sinn. Hierbei kann es zweckmässig sein, sich von zufriedenen Kunden eine Anerkennungsschreiben erstellen zu lassen.
Arbeitsproben:
In manchen Fällen wird auch eine Arbeitsprobe verlangt. Die kommt häufig zum Beispiel bei Grafikern, Übersetzern, Redakteuren, usw. vor. Überlegen Sie sich hierbei gut, welche Arbeitsproben Sie vorlegen könnten. Seien Sie dabei selbstkritisch. Die Geschmäcker sind hierbei zumeist sehr unterschiedlich. Anteilsmässig stellen die Bereiche, in denen Arbeitsproben verlangt werden, aber nur einen sehr kleinen Teil dar.
Bewerbungsmappe:
In der Regel reicht es noch nicht, wenn alle Bewerbungsunterlagen sauber und ordentlich gesammelt werden, sondern diese sollen auch eine Einheit bilden. Dies erreicht man am besten durch eine Bewerbungsmappe. Idealerweise geben Sie dabei alle Unterlagen in eine Klarsichthülle und heften diese dann in die Bewerbungsmappe. Ausserdem sollte aussen Ihr Name stehen, entweder mit PC ausgedruckt bzw. in schöner Handschrift.
die Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen:
Als erstes sollte das Bewerbungsschreiben liegen, dann der Lebenslauf, als nächstes die Zeugnisse, Bescheinigungen und zum Schluss die eventuell beigelgten Arbeitsproben.
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!
Ihr JobThinder-Team
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