Die Entscheidung, ob Sie den Job bekommen oder nicht:
Nun kommt der alles entscheinde Zeitpunkt, zu dem Sie erfahren, ob Sie eine Zusage oder eine Absage erhalten.
Zumeist wird Ihnen beim Vorstellungsgespräch versichert, dass Sie nach der Entscheidung Bescheid erhalten. Dies ist weder ein schlechtes, noch ein positives, sondern ein übliches neutrales Argument. Der entsprechende Bescheid wird Ihnen dann entweder per Post zugesendet oder Sie erhalten einen Anruf vom Unternehmen, in dem Ihnen die Entscheidung mitgeteilt wird. Es kann sich entweder um eine Zusage oder aber auch um eine Absage handeln. Seien Sie vorallem nicht zu sehr entäuscht, wenn Sie eine Absage erhalten. Es heisst einfach nur, dass Sie die nächsten Chancen nützen müssen. Die Absage kann natürlich nach einem Vorstellungsgespräch auch von Ihnen ausgehen. Wenn Sie zum Beispiel feststellen, dass das Arbeitsklima nicht zufriedenstellend ist und Sie daher kein sinnvolles Arbeiten gewährleisten können, ist eine Absage Ihrerseits durchaus zu empfehlen. Es kann aber auch sein, dass Sie mehrere Zusagen erhalten haben und sich für eine Anstellung entscheiden müssen.
Was eher selten vorkommt, ist, dass Sie sofort beim Vorstellungsgespräch eine Zusage erhalten. Wenn dies der Fall ist, sollten aber unbedingt auch den Arbeitsvertrag genau unter die Lupe nehmen, und nicht zu voreilig aus Vorfreude alles unterschreiben, was Ihnen vorgelegt wird. Wenn es sich bei dieser Anstellung um eine Chance handelt, die Ihnen anderweitig noch nicht angeboten wurde, so ist eine sofortige Zusage durch Sie auch vollkommen in Ordnung.
Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, so ist es immer gut, wenn Sie ein Bestätigungsschreiben retournieren. Hierin sollten auch wichtige Vereinbarungen festgehalten werden. Widerspricht Ihr Arbeitgeber nicht, so gelten diese Punkte als vereinbart. Natürlich sollten Sie auch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsvertrag bzw. Dienstzettel bestehen.
Jetzt zum Arbeitsvertrag:
Was sollte bzw. muss im Arbeitsvertrag stehen bzw. diesbezüglich festgehalten werden. Grundsätzlich kann der Arbeitsvertrag auch mündlich vereinbart werden. Sie sollten aber unbedingt auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, da dieser im Bedarfsfall sicherer für Sie ist.
Im Arbeitsvertrag sollten folgende Punkte enthalten sein:
- kurz umrissenes Arbeitsgebiet
- genaue Stellenbezeichnung
- die Entlohnung
- Ihre Arbeitszeit und die Überstundenabgeltung
- Ihr Eintrittstermin
- der Ihnen zustehende Urlaub
- die gesetzlich geregelte Probezeit
- die Kündigungsfrist
- und eventuelle Wettbewerbsklauseln und Nebentätigkeiten
- sowie sonstiges, z.B. Reisekostenvergütungen, sonstige Sachbezüge, usw.
und nun viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung
die nächsten Blogs werden sich mit weiteren Spezialthemen befassen
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!
Ihr JobThinder-Team
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