Archive for März, 2010

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Rechtliches zum Bewerbungsgespraech


31 Mrz

Rechtliches zum Bewerbungsgespräch:

Was darf der Arbeitgeber fragen:

Der Arbeitsgeber darf Fragen, die die Intimsphäre des Bewerbers betreffen, nicht stellen.

Darf der Arbeitgeber nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen:Dies darf der Arbeitgeber aufgrund des Mutterschutzes generell nicht stellen.

Darf der Arbeitnehmer nach einer Mitgliedschaft in politischen  Organisationen oder der Gewerkschaft fragen:

Nein grundsätzlich nicht. Ausnahme: wenn die Mitgliedschaft von entscheidender Bedeutung für den Betrieb ist.

Muss der Bewerber einen Strafregisterauszug vorlegen:

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, es ist aber zumeist ratsam, dies zu tun. Ausnahme kann zum Beispiel eine Beschäftigung in einer Bank sein. Hier kann auch eine nicht wahrheitsgetreue Beantwortung zu einer Entlassung führen.

Muss der Bewerber Auskunft über sein Vermögen vorlegen:Nein, muss er grundsätzlich nicht. Liegt allerdings eine Lohnexekution vor, so wird der Arbeitgeber davon erfahren.

Muss der Bewerber alle vorherigen Tätigkeiten bekanntgeben:Nein, muss der Bewerber nicht. Es ist aber zumeist ratsam, da dies ansonsten eine Einstellung im Wege stehen könnte.

Muss der Bewerber, Fragen nach Krankheiten oder gesundheitlicher Gebrechen beantworten:Nein, der Arbeitssuchende muss sich auch keiner gesundheitlichen Untersuchung unterziehen. Ausnahme besteht dann, wenn eine gesundheitliche Untersuchung gesetzlich geregelt ist. Ausserdem darf ein Arzt dem Arbeitfgeber nur mitteilen, ob der Bewerber für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist oder nicht.

Kann der Bewerber die Kosten für den Bewerbungsaufwand vom Arbeitgeber verlangen:

Dies kann der Bewerber nur, wenn er vom Arbeitgeber aufgefordert wird an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit zu erscheinen. Wenn sich der Bewerber allerdings von sich aus auf zum Beispiel eine Stellenanzeige meldet, kann der Bewerber üblicherweise keinen Kostenersatz verlangen.

Hat der Bewerber das Recht auf Zurückgabe der Bewerbungsunterlagen:

Hier kommt es darauf an, ob es sich um Kopien oder um Originale handelt. Bei Kopien hat der Bewerber kein Recht auf eine Rückgabe. Anders ist es allerdings bei Originalen, zum Beispiel Geburtsurkunde. Diese müssen vom Arbeitgeber zurückgegeben werden. Ausserdem darf der Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen nicht weitergeben, ansonsten hat der Bewerber eventuell ein Recht auf Schadensersatz.

Hat der Arbeitgeber das Recht, sich beim vorherigen Arbeitgeber zu imformieren:Der Arbeitgeber darf dies nur, wenn dem Arbeitnehmer dabei kein finanzieller Schaden entsteht.

Was kann der Arbeitnehmer machen, wenn sein früherer Arbeitgeber negative Auskünfte über Ihn erteilt:Der Arbeitnehmer kann den früheren Arbeitgeber eine Aufforderung zur Unterlassung von negativen Äusserungen zusenden. Entsteht dem Arbeitnehmer durch die negativen Auskünfte ein Schaden, so hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Schadensersatz.

Alle Angaben ohne Gewähr

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserem Blog unter http://thinder.net/bewerbung , sowie in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki sind Sie herzlich Willkommen.

Der Lebenslauf, in Stichwörtern, ausführlichen Lebenslauf, Lichtbild


31 Mrz

Der Lebenslauf:
Zu allererst gilt, alles was im Lebenslauf steht, muss nicht mehr im Bewerbungsschreiben erläutert werden. Im Lebenslauf soll Ihr Werdegang dargestellt werden. Dazu gehört, die Familie, die Schule, die Ausbildung, der Beruf, sowie sonstige Fähigkeiten. Es sollte aber nur das darin stehen, was auch für die Bewerbung bedeutsam ist.

Es gibt grundsätzlich 2 Arten von Lebensläufen:
- den Lebenslauf in Stichwörtern
- und den ausführlichen Lebenslauf

Allgemein bekannter ist der Lebenslauf in Stichworten. Hier werden die obig genannten Punkte in Stichwörtern beschrieben. Der ausführliche Lebenslauf ist ein fortlaufender Text. Wird in der Anzeige ein bestimmter Lebenslauf erwünscht, sollten Sie sich unbedingt daran halten. Wird allerdings kein bestimmter Lebenslauf vorgegeben, so ist der Lebenslauf in Stichwörtern vorzuziehen.

Inhalt vom Lebenslauf in Stichworten:
- Name:
schreiben Sie zuerst den Familienname, dann einen Beistrich und anschliessend Ihren Vornamen
- Geburtsdatum: unbedingt das Geburtsdatum angeben und nicht nur das Alter
- Staatsangehörigkeit: diese kann für die Anstellung wichtig sein
- Familienstand: gibt an ob Sie ledig, geschieden, verheiratet oder verwitwet sind
- Kinder: hierbei müssen Sie aber nicht unbedingt angeben, wieviele Kinder Sie haben
- Schulbildung: Vergessen Sie dabei nicht, auch die Abschlussprüfungen anzuführen
- Ausbildung, Studium: Auch hier unbedingt die erworbenen Abschlüsse angeben
- Berufstätigkeit: Hierbei sollten Sie die Arbeitgeber mit Adressen angeben. Achten Sie darauf, dass diese Liste lückenlos ist. Zeiten in denen Sie eventuell arbeitslos waren, müssen Sie aber nicht unbedingt angeben.
- Fortbildung: Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fortbildung. Dazu gehören Berufsfortbildung, sowie sonstige Fortbildungen (die nicht unbedingt zum Berufsfeld gehören, zum Beispiel Sprachkenntnisse)
- Ort, Datum und Unterschrift dürfen natürlich auch nicht fehlen. Eine Grussformel ist allerdings nicht notwendig.

Umstände, die nicht in den Lebenslauf gehören:
- die Körpergröße:
zu den Ausnahmen gehören jedoch Models, usw.
- Gesundheitszustand: zu den Ausnahmen gehören Ärzte und Krankenschwestern, usw.
- Glaubensbekenntnis: Ausnahme zum Beispiel ein Lehrer an einer katholischen Schule
- Hobbies: diese können Sie aber freiwillig im Vorstellungsgespräch angeben
- Nebentätigkeiten: zum Beispiel Tätigkeit im Fussballverein müssen Sie nicht angeben

Zu beachten ist auch, dass Sie nach Möglichkeit hierbei keine Vordrucke verwenden sollten, die es zum Teil in Schreibwaren Geschäften zu kaufen gibt.
Nun zum ausführlichen Lebenslauf:
Der Inhalt des ausführlichen Lebenslaufes ist genau gleich, wie beim Lebenslauf in Stichworten. Lediglich der Text wird hierbei als fortlaufender Text geschrieben.

Der Arbeitgeber hat beim ausführlichen Lebenslauf, dass auch Ihr Darstellungsgeschick lesen kann.

Dann gibt es natürlich auch den handschriftlichen Lebenslauf. Dieser Lebenslauf sollte aber nur dann verwendet werden, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Beim handschriftlichen Lebenslauf ist wichtig, dass die Schrift leserlich, sauber und ordentlich geschrieben ist. Nach Möglichkeit sollten Sie auch keinen Kugelschreiber verwenden. Wichtig ist vorallem, dass beim Lebenslauf das äussere Bild passt. Und natürlich sollten Sie kein liniertes oder kariertes Papier verwenden, sondern ein weisses unliniertes Papier. Legen Sie das linierte Papie einfach darunter, damit die Zeilen gerade geschrieben sind.
Und jetzt noch zum Lichtbild:
Das Lichtild sollte vorallem natürlich sein, neu sein, das positive hervorheben, kein Ganzfoto und auch kein Situationsfoto sein. Befestigen Sie das Foto am besten mit einem Kleber am Bewerbungsschreiben. Und die Größe sollte ein Passfotoformat haben.

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

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Wichtige Tips zur Bewerbung


31 Mrz

Wichtige Tips zur Bewerbung:

1.) Wenn Sie eine Anzeige über eine Stellenausschreibung finden, sollten Sie schnell darauf reagieren. Nur in Ausnahmefällen kann die Bewerbung später erfolgen. Zum Beispiel, wenn Sie auf Urlaub gewesen sind oder sonstige wichtige Gründe vorlagen.

2.) Zeigen Sie Interesse. Wenn Sie über die Firma nicht sehr viel wissen, sagen Sie einfach, dass Sie mehr Informationen über die Firma haben möchten. Dies sollten Sie natürlich nicht tun, wenn es sich um eine bekannte Firma handelt. In diesem Fall könnte die Nachfrage nach genaueren Informationen eventuell beleidigend wirken.

Wichtiges über den Schreibstil:
Der Stil ist natürlich zum Teil Geschmacksache, aber es gibt trotzdem Punkte, die man dabei beachten sollte. Erstens sollte man unbedingt auf sogenannte Floskeln verzichten. Solche Floskeln sind zum Beispiel, “Bezug nehmend”, “ich möchte mich auf die ausgeschriebene Stelle bewerben”, “den von Ihnen geforderten Anforderungen entspreche ich in vollem Umfang”, usw. Diese Schreibweise liest man sehr häufig. Da die Personalverantwortlichen diese Sätze schon hundert tausend Mal gelesen haben, sollten Sie diese Sätze vermeiden, da es schliesslich darum geht, sich von den anderen Bewerbern positiv abzuheben.

Ausserdem ist es wichtig kurze Sätze zu schreiben. Desweiteren sollten Sie sich exakt ausdrücken. Auch sogenannte Modewörter, wie zum Beispiel “Interessant, Prima, hervorragend, dringendes Bedürfnis usw.” sollten Sie vermeiden. Vermeiden Sie auch sogenannte Flickwörter, wie zum Beispiel “durchaus, gewiss, irgendwie, in etwa, usw.”. Selbstverständlich sollte man auch nicht übertreiben. Wortwiederholungen sollten nur verwendet werden, wenn sich dies nicht vermeiden lässt oder wenn Sie etwas betonen möchten. Dazu gehört auch, dass man Tätigkeiten in Tätigkeitswörtern ausdrückt. Also nicht sagen “zum Versand bringen”, sondern kurz “versenden”.

Klar ist natürlich auch, dass Sie Ihre Bewerbung immer selbst schreiben. Gerne können Sie natürlich die Empfehlungen und Ratschläge von Freunden und Bekannten annehmen. Aber bewahren Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben auf jeden Fall Ihre Eigenart. Auch das Abschreiben eines Musters ist meistens nicht sinnvoll, den spätestens beim Vorstellungsgespräch erkennt der Personalverantwortliche, dass Sie nicht der Autor sind.

Ausserdem ist zu beachten, dass im Bewerbungsbrief kein Eigenlob, aber auch keine Unterwürfigkeit herauszulesen sein sollte. Und auf keinen Fall sollte im Bewerbungsschreiben Mitleid erwirkt werden.

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

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Allgemeines zur Bewerbung Teil 2


29 Mrz

Allgemeines zur Bewerbung:

Was sind nun die üblichen Bewerbungsunterlagen:
- ein Bewerbungsschreiben  
- einen Lebenslauf          (Erläuterung in einem späteren Blog)
- ein Lichtbild             (Erläuterung in einem späteren Blog)
- und Nachweise Ihrer bisherigen Leistungen   (Erläuterung in einem späteren Blog)

Nun zum ersten Punkt dem Bewerbungsschreiben:
Dieser ist wiederum unterteilt in:
- der äusseren Form   (im vorherigen Blog)
- dem Inhalt    
- und dem Stil   (Erläuterung in einem späteren Blog)
Nun zum Bewerbungsschreiben – der Inhalt:
Der Inhalt sollte sachlich sein, natürlich wahrheitsgetreu und nicht in die Länge gezogen sein.

Der Inhalt unterscheidet sich wiederum in:
- die Einleitung
- Begründung Ihrer besonderen Eignung
- evtl. Motivierung des Stellenwechsels
- der Gehaltsanspruch (nur wenn verlangt, sonst nicht)
- der mögliche Eintrittstermin
- der Vorstellungstermin
- die Referenzen
- die abschliessenden Worte
Als erstes nun zur Einleitung:
Die Einleitung sollte darstellen, warum Sie sich bewerben (zum Beilspiel: Ihre Anzeige vom .. hat mich angesprochen. .., oder Sie suchen einen …).

jetzt zur Begründung Ihrer besonderen Eignung:
Hierin sollten Sie begründen, warum gerade Sie besonders für die entsprechende Stelle geeignet wären. Sie können dabei besondere Kenntnisse, Erfahrungen usw. anführen. Und natürlich sollten Sie hierbei wieder die AIDA-Regel (Erklärung im letzten Blog) beachten. Das in der Begründung sollte enthalten sein, was das Unternehmen von Ihnen verlangt und was Sie dem Unternehmen bieten können. Seien Sie dabei aber auf keinen Fall aufdringlich, sondern bleiben Sie dabei ganz sachlich. Und ganz wichtig ist wiederum (wie in einem früheren Blog bereits angeführt), daß Sie keine Selbstverständlichkeiten (zum Beispiel PC-Kenntnisse) anführen.

jetzt zur Motivierung des Stellenwechsels:
Die Motivierung des Stellenwechsels ist natürlich nur dann anzuführen, wenn Sie tatsächlich die Stelle wechseln möchten. Wenn es Ihre erste Arbeitsstelle ist, dann ist dieser Punkt natürlich nicht anzuführen. Bei der Motivation für den Stellenwechsel sollten Sie ausserdem auf keinen Fall über die letzte Firma schlecht reden. Positive Begründungen könnten zum Beispiel sein (Ich suche eine neue Verantwortung, möchte meine Kenntnisse erweitern, suche Aufstiegsmöglichkeiten, nahegelegener Wohnort, usw.).

jetzt zum Gehaltsanspruch:
Wie obig schon erwähnt, sollten Sie diesen nur dann anführen, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Ansonsten lassen Sie diesen Punkt einfach entfallen. Bei der Gehaltsvorstellung können folgende Schwierigkeiten auftreten. Ersten Sie verlangen zuviel, oder Sie verlangen zuwenig. Wenn Sie zuviel verlangen, kann das Unternehmen eine Anstellung von vornherein schon ausschliessen. Verlangen Sie zuwenig, könnte es sein, dass Sie sich zu billig verkaufen, und dadurch Ihre Fähigkeiten abwerten. Am besten informieren Sie sich bei allgemeinen Stellen (zum Beispiel im Internet) über die branchen üblichen Gehaltseinstufungen.

nun zum möglichen Eintrittstermin:
Dieser wird von vielen Unternehmen verlangt, andere hingegen bestehen nicht darauf. Üblich ist es, dass der Eintrittstermin mit der nächstmöglichen Kündigungsfrist zusammenfällt. Es kann aber auch vorkommen, das Firmen den oder die neue(n) Mitarbeiter(in) schon früher benötigen. Wenn Sie derzeit arbeitslos sind, ist dies wahrscheinlich kein Problem. Sollten Sie aber noch bei der vorherigen Firma beschäftigt sein, müssen Sie möglicherweise eine Kompromiss finden. Das könnte sein, dass mit Ihrem vorigen Chef eine Lösung finden, dass Sie bereits früher austreten können, oder Sie müssen den neuen Arbeitgeber bitten, etwas später mit der Tätigkeit beginnen zu können. Dies ist jedoch nicht immer möglich.

nun zum Vorstellungstermin:
Zeitangaben betreffend des möglichen Vorstellungstermins sollten Sie nur dann anführen, wenn es bei Ihnen zum Beispiel nur an bestimmten Tagen oder Zeiten möglich ist. Es ist auch heutzutage durchaus nicht mehr ünhöflich, dies anzugeben. Wenn Sie keinen passenden Termin angeben, dann geht das Unternehmen zumeist davon aus, dass bei Ihnen jederzeit möglich ist.

nun zu den Referenzen:
Die Referenzen können entweder Personen sein, die ein bestimmtes (erwünscht ist ein prositives) Urteil oder Meinung über Sie abgeben können. Es können aber auch Projekt oder entsprechende Vorhaben sein, die Sie durchgeführt haben. Die Ansprechperson, die Sie als Referenz angeben, sollte natürlich auch für diese Meinungsabgabe befugt sein (eine Urlaubsbekanntschaft wäre nicht geeignet). Verwenden Sie auch nicht zuviele Referenzen. Dies könnte aufdringlich wirken.

jetzt zu den abschliessenden Worten:
Die abschliessenden Worte sollten nicht blass und auch nicht nichtssagend sein. Und vermeiden Sie auch Sätze wie “Ich erwarte Ihre baldige Antwort” oder “Ich hoffe schon jetzt auf eine positive Zusammenarbeit” usw. Sondern bleiben Sie dabei wiederum sachlich und vorallem auch höflich.

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

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Allgemeines zur Bewerbung Teil 1


29 Mrz

Allgemeines zur Bewerbung:
Unter dem Begriff Bewerbung versteht man grundsätzlich die schriftliche Bewerbung, mit allem was dazu gehört. Das wichtigste an der Bewerbung ist, dass diese beim zuständigen Personalverantwortlichen auffällt und nach Möglichkeit positiv ankommt. Vorraussetzung ist natürlich, dass Sie dem Unternehmen das bieten können, was dieses von Ihnen verlangt, oder besser sogar noch mehr.

Wichtige Regel AIDA:
Dieser Begriff ergibt sich aus jeweils ersten Buchstaben von 4 Wörtern. Das A steht für Attention (=Aufmerksamkeit), das I für Interest (= Interesse), das D für Desire (= Wunsch) und das zweite A für Action (=Handlung). Das heisst, Sie sollten mit Ihrer Bewerbung Aufmerksamkeit erregen, Sie sollten das Interesse des Personalverantwortlichen erwecken, und  dieser sollte beim Lesen Ihrer Bewerbung den Wunsch verspüren, das zu tun, was Sie von Ihm erwarten und zu guter Letzt soll der Personalverantwortliche Handeln (Sie einzustellen).

Was sind nun die üblichen Bewerbungsunterlagen:
- ein Bewerbungsschreiben
- einen Lebenslauf   (Erläuterung in einem späteren Blog)
- ein Lichtbild      (Erläuterung in einem späteren Blog)
- und Nachweise Ihrer bisherigen Leistungen   (Erläuterung in einem späteren Blog)

Nun zum ersten Punkt dem Bewerbungsschreiben:
Dieser ist wiederum unterteilt in:

- der äusseren Form
- dem Inhalt     (Erläuterung in einem späteren Blog)
- und dem Stil   (Erläuterung in einem späteren Blog)

Jetzt zum Bewerbungsschreiben – der äusseren Form:
Ganz einfach ausgedrückt sollte das Bewerbungsschreiben sauber, modern aber nicht übertrieben sein. Ausserdem sollte das Bewerbungsschreiben in der Regel eine Seite lang sein. Die Seiteabstände, die ABsätze und der Zeilenabstand sind in DIN 5008 definiert.

Bewerbungsschreiben – das Papier:
Das von Ihnen verwendete Papier sollte auf jeden Fall weiss sein und auf keinen Fall knallig bunte Farben haben. Die übliche Größe ist DIN A4. Weiters sollte auf dem Papier nichts ausgebessert sein und auch keine Korrekturbänder verwenden und natürlich auf keinen Fall etwas durchstreichen.

Bewerbungsschreiben – der Briefkopf:
Wenn der Personalverantwortlich den Brief öffnet möchte er folgendes wissen: Wer hat den Brief geschrieben, Wo wohnt der Bewerber und wann hat dieser den Brief versendet. Bei Ihrem Namen sollten Sie auch keine sogenannten Spitznamen verwenden, wir zum Beispiel Fritzi, usw., sondern immer den vollständigen Vor- und Nachnamen angeben. Desweiteren sollten Sie keine auffälligen Schriftarten verwenden, sondern möglichst neutrale Schrifttypen.

Bewerbungsschreiben – die Anschrift:
Die Anschrift darf natürlich auf keinen Fall fehlen. Auch die Anschrift ist laut DIN-Norm definiert. Nun stellt sich natürlich die Frage, an welche Person sendet man die Bewerbungsunterlagen. Wie in einem anderen Blog schon erwähnt, sollte sich die Bewerbung bei kleinen Firmen an die Geschäftsleitung und bei mittleren bis größeren Firmen an die Personalabteilung wenden. Noch besser ist es natürlich, wenn Sie den Personalverantwortlichen mit dem Name kennen (dann natürlich diesen angeben). Die Anschrift sollte auf der linken Seite unten, ungefähr 3 cm von Links eingerückt stehen.
nun ein Beispiel für ein Anschrift:

MusterFirma XXX
an Personalabteilung
Hohenstrasse 3
22353 Musterstadt

Bewerbungsschreiben – der Betreff:
Der Betreff ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Bewerbungsschreibens, den auf diesen sehen viele Personalverantwortliche zuerst. Die Länge sollte 1 bis 2 Zeilen sein (nicht mehr). Das Wort Betreff kann aber je nach Belieben weggelassen werden. Der Betreff könnte zum Beispiel lauten: Bewerbung als …., Ihre Stellenanzeige in der .. Zeitung (Chiffre Nummer), usw.

Bewerbungsschreiben – die Anrede:
Der Standard für die Anrede lautet “Sehr geehrte Damen und Herren”, oder wenn Sie den Namen des Empfängers kennen, dann zum Beispiel “Sehr geehrte Frau …”. Auf keinen Fall sollten Sie schreiben “Sehr geehrte Firma” oder “Werte Firma” usw.

Bewerbungsschreiben – die Grussformel:
Die Grussformel steht am Schluss des Briefes und sollte auf der linken Hälfte des Schreibens eingefügt sein. Die Standard Grussformel lautet “mit freundlichen Grüssen” oder kann auch etwas persönlicher gestaltet sein, wie zum Beispiel “für Ihre Bearbeitung im voraus dankend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen … ” usw. Die Grußformel ist wiederum entsprechend der DIN 5008 festgelegt.

Bewerbungsschreiben – der Anlagenvermerk:
Im Anlagenvermerk sind alle Blätter angeführt, die dem Bewerbungsschreiben beigelegt sind. Achten Sie darauf, dass kein Schriftstück fehlt, aber auch kein Schriftstück beigelegt ist, dass sich nicht im Anlagenvermerk befindet.

Allgemeines:
Das Bewerbungsschreiben sollte zur besseren Übersicht in einige Absätze unterteilt sein (aber auch nicht zuviele).

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

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Bewerbungsvorlagen für verschiedene Berufe, Bewerbungen als Muster


27 Mrz

Bewerbungsvorlagen für verschiedene Berufe:

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Apotheker

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Assistenzarzt

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Bauingenieur

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Biotechnologe

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Clinical Research Associate

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Datenbankentwickler

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Fachinformatiker

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Gesundheits und Krankenpflegerin

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Hörgerätakustiker

Bewerbung als Muster für die JobSuche als HR Generalisten

Bewerbung als Muster für die JobSuche als HR Manager

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Ingenieur für Elektrotechnik

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Java Entwickler

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Kindergaertnerin

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Klinikmanager

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Konstrukteur

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Lebensmitteltechniker

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Maschinenbauingenieur

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Mechatroniker

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Pharmaberater

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Projektmanager

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Qualitätsingenieur

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Qualitätsmanager

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Recruiter

Bewerbung als Muster für die JobSuche als SAP Berater

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Softwareentwickler

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Wirtschaftsingenieur 

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserer Blog unter http://thinder.net/bewerbung , sowie in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki sind Sie herzlich Willkommen.

Weitere Bewerbungsmöglichkeiten, Arbeitsamt, Beziehungen, Berufswechsel


26 Mrz

Weitere Bewerbungsmöglichkeiten:

Vermittlung durch das Arbeitsamt:
Das Arbeitsamt hat viele Aufgaben, zum Beispiel Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Aus- und Fortbildung, Umschulungen, Leistungen an Arbeitslose, usw. In diesem Blog werden wir uns aber lediglich den Bereich Arbeitsvermittlung näher ansehen.

Arbeitsvermittlung:
Die Aufgabe des Arbeitsamtes (Arbeitsagentur, Arbeitsmarktservice) ist es in erster Linie, die freien (offenen) Stellen zu recherchieren und diese wiederum den jeweiligen Arbeitsuchenden anzubieten. Andererseits vermittelt das Arbeitsamt auch die Arbeitssuchenden an die entsprechenden Firmen. Obwohl viel Unternehmen die Personalsuche per Zeitungsinserat bevorzugen, nehmen viele aber auch das Service des Arbeitsamtes an. Darüber hinaus ist dieser Service für die Unternehmen kostenlos und diese erhalten außerdem noch eine Beratung. Betreffend der Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende kann das Arbeitsamt natürlich nur die Stellen vermitteln. Das Vorstellungsgespräch und die Bewerbung beim Unternehmen muss der oder die Arbeitssuchende(r) aber selbst durchführen.

Bewerbung im eigenen Betrieb:
Diese Bewerbungsform kommt natürlich nur dann in Frage, wenn der Arbeitssuchende noch einen Job hat, und diesen lediglich wechseln möchte. Bei einem Jobwechsel muss man sich natürlich auch die Frage stellen “Warum möchte man einen Jobwechsel, ist es die Firma oder liegt es am Job”. Wenn es an der Firma liegt, sollte man von der Bewerbung im eigenen Betrieb absehen. Liegt es allerdings nur an der Stellen, die einem nicht mehr zusagt, so kann die Bewerbung im eigenen Betrieb durchaus eine Alternative darstellen. Bei der Bewerbung im eigenen Betrieb haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie bewerben sich entweder um eine zum Beispiel höher dotierte Stelle mit mehr Verantwortung oder Sie lassen sich an eine andere Arbeitsstelle versetzen. Bei einem geplanten Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb des Betriebs sollten Sie beachten, dass es zumeist unvorteilhaft ist, wenn Sie Ihren direkten Vorgesetzten übergehen, also setzen Sie auf jeden Fall Ihren direkten Chef darüber in Kenntnis. Auch bei der betriebsinternen Bewerbung gelten zumeist auch die gleichen Regeln (in Bezug auf Bewerbungsschreiben, usw.) wie bei einer Bewerbung bei einer anderen Firma.

JobSuche über Beziehungen:
Beziehungen können bei der Jobsuche natürlich sehr vorteilhaft sein. Beziehungen haben bei manchen einen etwas negativen Beigeschmack. Aber Beziehungen sind grundsätzlich nichts Negatives. Es bedeutet einfach nur, dass es jemanden gibt, der oder die sich für Sie einsetzt. Wichtig ist es natürlich, dass Sie den- oder diejenige, der oder die sich für Sie einsetzt nicht enttäuschen, sondern dass Sie Ihre versprochenen Leistungen auch einhalten.

Nun zur Frage, nach welcher Stelle suchen Sie:
Hierbei muss man unterscheiden zwischen Ausbildungsberuf, Anlernberuf oder Beruf aufgrund Vielseitigkeit. Von einem Ausbildungsberuf spricht man, wenn dem Beruf eine Ausbildung zum Grunde liegt, zum Beispiel eine kaufmännische, eine handwerkliche, eine technische oder gewerbliche Lehrausbildung. Aber auch eine höhere berufsbezogene Schulausbildung stellt einen Ausbildungsberuf dar. Ein Anlernberuf ist hingegen ein Beruf dem keine Ausbildung zugrunde liegt, sondern die Tätigkeit nach einer bestimmten Anlernphase ausgeführt werden kann. Nun zur Vielseitigkeit. Diese ist heutzutage sehr wichtig. Natürlich ist auch die Konzentration auf ein Spezialgebiet von Bedeutung, aber man sollte damit nicht seine Vielseitigkeit einschränken. Es ist wichtig, dass man in mehreren Bereichen imm am laufenden bleibt, und auch regelmässig Weiterbildung, usw. über sich ergehen lässt. Aufgrund der soeben erklärten Beruf lässt sich zumeist auch ein Beruf finden, nach dem man sucht. Anschliessend stellt sich die Frage, welche Unternehmen kann man hierzu mittels einer Bewerbung kontaktieren. Dies ist wiederum vom jeweiligen Beruf abhängig. Zum Beispiel ein Schlosser wird sich nur in Firmen bewerben, die auch eine Werkstätte haben. Eine Sekretärin hingegen wird beinahe in jedem mittleren bis größeren Unternehmen gebraucht, usw.

Berufswechsel:
Dies trifft zu, wenn man seinen Beruf generell ändern möchte. Gründe hierfür könnten zum Beispiel sein, schlechte Berufsausichten im erlernten Beruf, Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben wollen, Sie neue Kenntnisse an sich entdeckt haben, die Sie gerne umsetzen möchten, oder Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Ein Berufswechsel bedarf oft auch einer Umschulung oder auch einer entsprechenden Fortbildung. Hierzu gibt es viele Möglichkeiten, zum Beispiel Volkshochschulen, Abendkurse, usw.
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

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Bewerbung in Eigenitiative Intiativbewerbung


25 Mrz

Bewerbung in Eigenitiative (Intiativbewerbung):

Es handelt sich hierbei um eine ganz gezielte Bewerbung. Wichtig ist dabei, dass Sie genau wissen, welchen Beruf Sie genau ausführen möchten.

Woher bekommt man die Adressen:
Die erste und einfachste Möglichkeit, ist zum Beispiel das Telefonbuch oder die gelben Seiten im internet. Und anschliessend dann das Anschreiben mittels eines Bewerbungsschreibens, oder durch Nutzung sonstiger Bewerbungsmöglichkeiten. Dies klappt natürlich nur, wenn Sie einen Beruf ausüben möchten, der einer bestimmten Branche zugeordnet ist. Schwieriger wird es bei allgemeinen Beruf, wie zum Beispiel ein Beruf im Personalbereich. Diesen gibt es schliesslich in den meisten Firmen. Daher wird die Recherche schwieriger. Dafür haben Sie bei diesen Berufsgruppen auch mehr Auswahlmöglichkeiten haben. Auch hierbei kann Ihnen die autmatische Bewerbungssoftware JobThinder behilflich sein. Der JobThinder übernimmt die vollautomatische Recherche nach Firmen für die Initiativbewerbung ( kostenlose Testversion unter http://thinder.net ).

An wen können Sie Ihre Bewerbung richten:
Grundsätzlich gilt, bei größeren Unternehmen an die Personalabteilung und bei kleineren Firmen an die Geschäftsleitung.

Eigenes Inserat:
Das eigene Inserat ist eine immer beliebter werdende Bewerbungsart und hat auch viele Vorteile. Vorraussetzung ist natürlich, dass das Inserat optimal gestaltet ist. Der wessentliche Vorteil ist, dass wenn sich eine Firma bei Ihnen meldet, dass diese ein Interesse an Ihnen hat und Sie relativ gute Chancen auf einen Vorstellungstermin haben. Zu beachten ist, dass die Bewerbungsinserate zumeist als Chiffre-Anzeigen geschaltet werden. Diese sind zwar zumeist etwas teurer, aber es lohnt sich. Und informieren Sie sich auch über kostenlos Anzeige-Möglichkeiten, die von vielen Zeitungen angeboten werden.

Inserat in welchen Zeitungen:
1.) in überregionalen Tageszeitungen
2.) eine Boulevardzeitung
3.) in einer Fachzeitschrift
4.) in einem Anzeigenblatt in Ihrem Wohnort

Nun zur inhaltlichen Prägnanz:
Wichtig ist, dass Ihre Anzeige zwar möglichst kurz, aber trotzdem sehr aussagekräftig sein sollte. Der Personalverantwortliche einer Firma sollte sich einen einigermassen guten Eindruck von Ihnen machen können. Das heißt, Ausbildung, erworbene und besondere Kenntnisse hervorheben, aber auf keinen Fall Selbstverständliches (zum Beispiel: PC-Kenntnisse diese sind heute schon beinahe selbstverständlich) anführen, sondern nur aussagekräftige Details.

Die Schlagzeile:
Die Schlagzeile sollte möglichst auffallen und dem Personalverantwortlichen eines Unternehmens einen guten Eindruck vermitteln. Wenn Sie einen bestimmten Beruf erlernt haben, können Sie diesen in der Schlagzeile anführen. Es sollte eine Berufsbezeichnung sein, unter der sich die Personalveratnwortlichen etwas vorstellen können.

Die Größe des Inserates:
Grundsätzlich gilt, umso höher die angestrebte Stelle, umso größer sollte der Anzeigentext gestaltet sein. Natürlich ist es auch eine Kostenfrage, da die Größe natürlich den Preis bestimmt.

Plazierung:
Betreffend der Plazierung hat man als privater Kunde zumeist keinen Einfluss, wie weit vorne oder hinten das Inserat geschaltet wird. Was Sie jedoch beeinflussen und bestimmen können ist die Kategorie, in die das Inserat gelegt wird. Auf keinen Fall sollten Sie Ihr Inserat in die Kategorie “Sonstige Berufe” oder ähnliches schalten, sondern konkret in eine genau definierte Kategorie.

Nun zum Echo auf Ihr Inserat:
Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder es melden sich viele Unternehmen auf Ihr Inserat, dann kommt es vor allem auf Ihre persönlichen Auswahlkriterien an, welches Untenehmen Sie bevorzugen. Ist das Echo hingegen eher gering, dann ist zu empfehlen, einerseits das Inserat zu verbessern und unbedingt nochmals inserieren. Dann gibt es natürlich noch den Fall, dass Sie keine passenden Zuschriften erhalten. In diesem Fall sollten Sie Ihr Inserat klarer formulieren, eventuell die Anzeigenkategorie ändern und ebenfalls nochmals inserieren.

 
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserer Blog unter http://thinder.net/bewerbung , sowie in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki sind Sie herzlich Willkommen.

Bedienungsanleitung JobThinder


23 Mrz

JobThinder 4.1.07.83

Es geht hierbei um die vollautomatische Bewerbungssoftware JobThinder, die beinahe alle Aufgaben bei der Bewerbung übernimmt, von der Recherche nach offenen Stellen, bis hin zur automatische Erstellung der Bewerbungsbriefe und noch vieles mehr, ….

I.) Allgemeines zum JobTHINDER:

1.) allgemeine Daten zum JobThinder:

In vielen JobThinder in der Version 4.1.07.83 ist ein relativ neues vollautomatisches Bewerbungsprogramm, dass beinahe alle Aufgaben bei der Bewerbung übernimmt. Von der Recherche nach allen offenen Stellen in Österreich und Deutschland, der Recherche nach allen angemeldeten Unternehmen (Deutschland und Österreich), bis zur automatischen Erstellung der Bewerbungsbriefe, Ausdrucken aller Briefe mit nur einem Knopfdruck, die automatische Erstellung und Versendung von unzähligen persönlich adressierten Bewerbungsmails, der automatischen Versendung von Bewerbungsfaxen (hierbei wird kein Faxgerät benötigt, sondern Faxe werden über Internetschnittstelle versendet) , und noch vieles mehr. Außerdem ist ein Ebook inkludiert, mit den besten Bewerbungstipps für eine erfolgreiche Bewerbung.

2.) DownloadLink:

Unter der Webadresse
http://schoenberg.co.at/jobthinder/Setup-JobThinder.zip
können Sie sich eine kostenlose Testversion downloaden, die Sie auch kostenlos weitergeben können. Zu beachten ist, dass bei der Testversion die Suchfunktion nicht aktiviert ist, das heißt, die Suche und Recherche ist nur mit der Vollversion möglich.

Da Sie mit dem JobThinder einen Job finden möchten, ist es natürlich wichtig, dass Sie auch über die wichtigsten Funktionen Bescheid wissen.

2.) die Funktionen im Überblick:

2.1.) Startseite:

Hier in diesem Abbild sehen Sie die Startseite. Sie sehen, die Programmoberfläche ist sehr einfach uns übersichtlich gestaltet. Wichtig ist, dass das Programm unter Windows Vista und Windows 7 als Administrator gestartet werden muss. Dies erfolgt am einfachsten so, dass man auf das Desktop Symbol des JobThinder’s klickt, dann auf die rechte Maustaste drückt und „als Administrator ausführen“ klickt. Wenn man dies nicht jedes Mal machen möchte, kann man dies auch fest einstellen. Hierzu die Maus wieder über das JobThinder Desktopsymbol bewegen, dann auf Eigenschaften klicken, dann auf „Erweitert ..“ und dann „als Administrator ausführen“ anklicken. Wurde dies durchgeführt, so brauchen Sie beim nächsten Mal nur mehr auf das Desktop Symbol klicken und das Programm wird automatisch richtig gestartet.

2.2.) Recherche nach allen gemeldeten Firmen (für die Initiativbewerbung):

Die hierbei gefundenen Daten können vorzugsweise für die sogenannte Initiativbewerbung verwendet werden.

Hier sehen Sie die Recherche nach allen gemeldeten Firmen in Österreich. Hierbei muss der Benutzer einfach die Branche, sowie die Stadt oder den Ort eingeben und auf Suchen drücken. Die Suche kann unter Umständen einige Minuten dauern. Wichtig ist auch, dass hierbei eine bestehende Internetverbindung erforderlich ist. Anschließend kann man die gefundenen Firmen aussortieren (2. Button). Man kann hierbei Firmen, bei denen man sich nicht bewerben möchte, aus der Liste entfernen oder bestimmte Daten ändern.

Hier sehen Sie die gleiche Funktion für Deutschland, wieder Branche und Postleitzahl eingeben und auf Firmendaten laden drücken. Natürlich können die gefundenen Daten auch ins Excel-Format exportiert werden.

2.2.) Recherche nach allen offenen Stellen:

Das Programm sucht hierbei unzählige Jobbörsen und Anzeigen durch und sucht die jeweiligen offenen Stellen heraus.

Hierbei wieder das Beispiel Österreich. Ebenfalls einfach die Berufsbezeichnung und den Bezirk bzw. den Landkreis eingeben und auf „Suche starten“ drücken.

Genau gleich funktioniert die in Deutschland, Berufsbezeichnung und Stadt eingeben und auf „Daten auslesen“ drücken. Wichtig hierbei ist, es werden auch alle umliegenden Städte und Orte nach offenen Stellen durchsucht.

3.) die automatische Erstellung und Versendung von Bewerbungsmails:

Unten nachfolgend sehen Sie die Hauptseite.

Als erstes müssen den MailText schreiben. Dies erfolgt mit dem Menüpunkt.

Einfach Absender Namen und Ihre Absenderemail-Adresse eingeben. Wenn erforderlich können Sie noch einen Anhang hinzufügen. Anschließend schreiben Sie noch den Mailtext und dann ist dieser Teil fertig und Sie können auf „Speichern“ klicken.

Um Sicherstellen zu können, dass das Mail auch korrekt vorbereitet ist, ist es sinnvoll, das Testmail zuerst an Ihre eigene Email Adresse zu senden, damit Sie wissen, dass alles richtig erscheint. Hierzu geben Sie einfach wie oben beschrieben Ihre eigene Emailadresse ein und drücken auf „Testmail versenden“.

Wenn Sie das Testmail korrekt erhalten können Sie schließlich alle Mails versenden, dies können Sie mit dem letzten Button durchführen.

3.) die automatische Brieferstellung:

Die Hauptseite sieht wie nachfolgend abgebildet aus.

Als erstes werden Sie einmal eine Briefvorlage auswählen. Drücken Sie hierfür auf „Briefvorlage auswählen“. Sie können entweder eine Vorlage wie in diesem Menü dargestellt auswählen. Oder Sie möchten selbst einen Brief erstellen, dann wählen Sie einfach eine leere Vorlage aus. Natürlich können Sie auch einen bereits bestehenden Bewerbungsbrief aus Word importieren. Hierfür wählen Sie ebenfalls eine leere Vorlage aus.

Als nächstes werden Sie den Brieftext schreiben bzw. die Vorlage entsprechend Ändern. Hierbei drücken Sie auf der Hauptseite auf den zweiten Button „Brieftext schreiben“. Dann erscheint ein Editor, der der Wordoberfläche ähnlich ist. Sie können in diesem beinahe alle Textänderungen vornehmen wie in Word. Wurden die Änderungen durchgeführt, bzw. der Brief erstellt, können Sie auf speichern drücken.

Mit den weiteren Buttons können Sie dann die Briefe kontrollieren, die Briefe (auch alle auf einmal) ausdrucken usw.

3.) die automatische Faxversendung:

Wichtig hierbei ist, Sie benötigen für die Faxversendung kein Faxgerät, sondern der Versand erfolgt über eine Internetschnittstelle.

Das Hauptfenster sieht folgendermaßen aus.

Mit den ersten beiden Button’s können Sie den Faxdienst kostenlos anmelden (die ersten 30 Tage sind kostenlos, dann gegen eine geringe Gebühr).

Anschließend drücken Sie auf Faxe versenden, dann öffnet sich ein Fenster, wie nachfolgend dargestellt.

Sie können hierbei Ihren Absendernamen eingeben und besonders wichtig ist die Absenderadresse. Diese muss die gleiche sein, die Sie bei der Anmeldung des Faxdienstes angegeben haben. Nachfolgend können Sie noch pdf-Anhänge hinzufügen, sowie den Faxtext. Nun müssen Sie nur auf „Faxe versenden“ drücken und die Faxe werden entsprechend verschickt.

3.) Jobbörsen:

Jobsuchende können natürlich auch noch Stelleninserate in Jobbörsen eingeben (meistens auch kostenlos möglich). Dieses Menü befindet sich wie nachfolgend abgebildet für Österreich und …

Und als nächstes noch für Deutschland.

3.) Ebook „die besten Bewerbungstipps“:

Das Ebook mit den besten Bewerbungstipps für die erfolgreiche Bewerbung können Sie hier in diesem Menü sehen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unser Homepage unter http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Natürlich sind Sie auch in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki herzlich Willkommen.

Bewerbung auf Fremdanzeigen


22 Mrz

Bewerbung auf Fremdanzeigen:

Fremdanzeigen gibt es beinahe überall, in der Lokalpresse, in überregionalen Tageszeitungen, in Fachzeitschriften, in Anzeigenblättern, und natürlich im Internet (Kleinanzeigen im Internet, Jobbörsen, auf FirmenWebSeiten, und noch vieles mehr ). In Tageszeitungen, die sehr hohe Auflagen haben, bieten zumeist natürlich die größte Auswahl an Stellenanzeigen. Oft sind hierbei der Arbeitsort allerdings weiter vom Wohnort enfernt. Handelt es sich allerdings um eine gut dotierte Stelle kann natürlich auch ein Wohnortwechsel in Frage kommen. Es ist zu empfehlen bei einer JobSuche frühzeitig mit dem Sammeln von entsprechenden Stellenanzeigen zu beginnen. Wie obig schon erwähnt führen viele Unternehmen die Stellenausschreibung auch auf deren Homepage durch. Diese sind meist über die Suchfunktion z.B. im Google zu recherchieren.

Bevor man mit Stellensuche beginnt, muss man sich natürlich auch die Frage stellen, was möchte man machen und vor allem auch, was kann man und welche Stärken hat man. Eine wichtige Rolle spielt hierbei, welchen Beruf hat man erlernt bzw. welche Schulausbildung kann man vorweisen. Dann können natürlich auch noch Weiterbildungen, Umschulungen usw. eine Rolle spielen. Viele suchen aber auch eine Stelle als sogenannte Quereinsteiger. Dies sind jene, die in ein Berufsfeld eintreten, das Sie eigentlich nicht erlernt haben.

Hat man diese Fragen beantwortet, kann man sich auf Suche nach entsprechenden Stellenanzeigen machen. Dies ist aber wiederum oftmals nicht leicht. Den manche Stellenanzeigen sind zu allgemein formuliert, oft verbirgt sich hinter Wörtern ein versteckter Sinn. Deshalb ist es anzuraten, dass man die Stellenazeigen genau studiert.

Oftmals ist der Stellensuchende gezwungen, sich trotz Unklarheiten zu bewerben. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie sich aufgrund des Inserates angesprochen fühlen. Das Stellenanzeigen unpräzise formuliert sind, kann auch den Grund hierin haben, dass es seitens des Unternehmes keine genaue Stellenbeschreibung und auch kein präzises Anforderungsprofil gibt. Erhalten Sie nach der zum Beispiel schriftlich erfolgten Bewerbung einen Bewerbungstermin, sollten natürlich die sich aus der unpräzisen Anzeige ergebenden Fragen klären. Nur so können spätere Probleme vermieden werden. Häufig kann man in Zeitschriften auch so genannte Chiffre-Anzeigen lesen. Hierbei veröffentlicht das Unternehmen kein genauen Daten, sondern nur die Chiffre Nummer, über die sich der Bewerber melden kann. Der Grund, warum Firmen deren Namen nicht nennen möchten, können sehr einfach sein. Es kann z.B. sein, dass die Konkurrenz nicht erfahren soll, dass eine Stelle unbesetzt ist, oder ähnliches. Ein Hindernis von Chiffre-Anzeigen ergeben sich für den Bewerber hierin, dass sich dieser nicht über das jeweilige Unternehmen informieren kann, was natürlich einen Nachteil darstellen kann. Ausserdem kann es vorkommen, dass man sich bei einem Unternehmen bewirbt, bei dem man sich der Bewerber eigentlich nicht vorstellen wollte.

Vor allem in den letzten Jahren kommt es immer häufiger vor, dass Unternehmen nicht selbst die Personalsuche durchführen, sondern damit ein Beratungsfirma beauftragen. Die Beratungsfirma übernimmt dann die Schaltung der Anzeigen in Zeitungen, usw. Hierbei stellt sich zumeist das gleich Problem für den Bewerber dar, das heißt, der Stellensuchende weiss oftmals nicht, in welchem Unternehmen er schliesslich eingesetzt werden soll und kann wiederum keine Recherche durchführen, um sich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten zu können.

Weiters wichtig ist, dass sich in den Texten von Stellenanzeigen oft wie obig schon erwähnt versteckte Hinweise enthalten sind. ..

- Erfahrene(r) … gesucht: dies bedeutet zumeist, dass z.B. ein 18 jähriger nur geringe Chancen auf diesen Job hat, ..

- Exakte Altersangabe: dies schränkt ds Anforderungsprofil von vorn herein ein, da nur die jewiligen Personen eine Jobchance haben, ..

- Sprachkenntnisse erwünscht: hierbei sollten Sie in der jeweiligen Sprache entsprechende Briefe erstellen können und auch Telefonate in der Sprach führen können, ..

- Verhandlungsgeschick: Hierbei handelt es sich zumeist um Berufe in den Bereichen Verkauf und Vertrieb, oft wird auch noch der Zusatz Kontaktfreudig zugefügt, ..

- Gute Allgemeinbildung: hierbei reicht zumeist die gewöhnliche Pflichtschulbildung nicht aus, sondern es wird eine Allgemeinbildung vorausgesetzt, die z.B. Diskussionen zu allgemeinen Themen mit Geschäftsleuten ermöglicht, ..

- dynamisch, einsatzfreudig, tatkräftig, verantwortungsbewusst: dies sind sehr beliebte Begriffe, die man in Anzeigen sehr häufig liest. Es handelt sich dabei häufig um Führungspositionen bzw. sonstige leitende Stellen, ..

- Organisatorische Fähigkeiten: Diese Aussage trifft ebenfalls zumeist auf leitende Positionen zu, ..

Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserer Blog unter http://thinder.net/bewerbung sind Sie herzlich Willkommen.

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

Bewerbung, Jobsuche und Karriere

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